Viele von den Vorbehalten, denen Waldkindergärten begegnen, kreisen um den Gedanken an einen Unfall im Wald.
Unser Sicherheitsdenken mit 6-Minuten-Rettungszeiten verursacht eine Gänsehaut bei der Vorstellung, man läge mit gebrochenem Bein im Wald. Ganz abgesehen davon, daß zum modernen Freizeitverhalten genau die Heraufbeschwörung solcher Situationen gehört (Stichwort: Skilaufen) und der tägliche Autoverkehr erheblich größere Gefahren für Kinder birgt, gehen solche Befürchtungen an der Realität der Waldkindergärten vorbei.
Wer seinen dreijährigen Sprößling mit Beginn des Kindergartenjahres in den finstren Wald schickt, wird ihn für ein paar Wochen oder Monate öfter mit Schürfwunden und blauen Flecken sehen. Dann hat das Kind geübt, mit Waldwurzeln, lockeren Steinen und morschen Ästen umzugehen.
Nicht, daß es von da an keine Blessuren mehr gäbe - aber die Kinder haben nach einer Eingewöhnungszeit ihren Körper und die Eigenschaften natürlicher Landschaft gut kennengelernt. Ganz im Gegensatz zu Kindern, die sich überwiegend in geschlossenen Räumen bewegen, sind Brüche und andere schwerwiegende Verletzungen in Waldkindergärten selten.
Voraussetzung dafür ist aber z.B., daß die MitarbeiterInnen den Gebrauch von Stöcken, das Klettern auf Holzstämmen und ähnliche Gefahrenmomente an Regeln binden und auf deren Einhaltung strikt achten.
Die Landesunfallkasse LUK ist als eine Säule der Sozialversicherung zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung u.a. für Schüler und Kinder in Tageseinrichtungen von konfessionellen und privaten Trägern. Das Land NRW zahlt die Beiträge für die Unfallversicherung, d.h. die Eltern sind beitragsfrei.
Die vornehmste Aufgabe der LUK ist nach § 1 SGB VII die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten und dann u.a. die Übernahme der Behandlungskosten, die durch den Unfall entstanden sind.
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