Wissen für Gründer

Gründungspaket

Checkliste zur Gründung eines Waldkindergartens

 

  • Genügend interessierte und gleichgesinnte Eltern suchen, Informationen über Waldkindergärten beschaffen, Kontakt zu bestehenden Waldkindergärten und zum Landesverband aufnehmen

  • Kontakt zu den Fachberatern für Tageseinrichtungen für Kinder des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), der AWO o.a. aufnehmen

  • Kontakt zum zuständigen örtlichen Jugendamt aufnehmen (Akzeptanz und Unterstützung, Anträge an das Landesjugendamt)

 


Trägerverein gründen

 

Satzung erstellen

 

7 Gründungsmitglieder sind notwendig

 

Gründungsversammlung mit Gründungs-protokoll, dabei Vorstand wählen

 

Antrag auf Aufnahme in den DPWV stellen, evt. dort um die Aufnahme in den Buchhaltungsservice bitten

 

Auftrag an Notar, die Eintragung in das zuständige Vereinsregister vornehmen zu lassen

 

Antrag an das Finanzamt auf vorläufige Erteilung der Freistellungsbescheinigung (Anerkennung der Gemeinnützigkeit)

 

Antrag auf Mitgliedschaft im Landesverband der Wald- und Naturkindergärten NRW e.V.

 

Haushaltsplan erstellen

 

Finanzierung des Waldkindergartens

 

Antrag beim örtl. Jugendamt auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 KJHG (nach Eintragung ins Vereinsregister und Erteilung der vorläufigen Gemeinnützigkeit durch das FA) stellen. Dieser Status berechtigt den Verein, Finanzierungsanträge an das Jugendamt zu stellen.

 

 

 

Beim Jugendamt abklären, ob ein Bedarf zur Schaffung von Plätzen zur Betreuung von Kindern gemäß KiBiz besteht, da davon u.a. die Übernahme von Investitionen und Betriebskosten abhängt.

 

 

 

In dem Fall Antrag auf Anerkennung als „finanzschwacher Träger“, um die erhöhte Förderung der Betriebskosten zu erhalten.

 

 

 

Sonst beim Jugendamt Zuschüsse als Spielgruppe beantragen und sich über hohe Mitgliedsbeiträge, Spenden etc finanzieren.

 

 

 


Erlangen der Betriebsgenehmigung

 

(in Zusammenarbeit mit dem örtl. Jugendamt)

 

Jeder Betreiber einer Einrichtung, die Kinder betreut, bedarf einer Betriebserlaubnis (§ 45 KJHG = SGB VIII)

 

Voraussetzung eines Kindergartens ist, dass er eine Einrichtung der Jugendhilfe zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern ist (§ 22 KJHG und § 6 KiBiz). Einrichtung“ bedeutet, dass feste bauliche Bezugspunkte vorhanden sind (hier: Bauwagen, Schutzhütte oder andere Räumlichkeiten als Anlaufstelle)

 

Kontakt zu LJA wegen Erteilung der Betriebserlaubnis aufnehmen

 

Erziehungskonzept erstellen

 

geeignete Waldfläche aussuchen

 

Schutzraum für die Kinder beschaffen

 

Arbeitgeberfunktionen des Vorstands des Trägervereins:

 

Personalsuche

 

Arbeitsverträge abschließen

 

 

 

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Erzieherinnen und Eltern)

 

Anmeldung bei Landesunfallkasse f. d. Kinder

 

 

 

Versicherungen für den Verein abschließen

 

 

 

Kurz vor der Inbetriebnahme einen Antrag auf Erteilung der Betriebsnummer bei zuständigen Arbeitsamt stellen, Anmeldung zur Lohnsteuer beim Finanzamt vornehmen

 


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