Sturm über NRW

Grundsätzlich ist der vor Ort zuständige Förster der Stadt oder des Kreises erster Ansprechpartner nach einem Sturm, ob der Wald begehbar ist oder nicht, dies gilt auch für private Wälder, die dem Förster unterstehen.

 

Auf der Homepage des NRW Wald und Forst sind jeweils auch aktuelle Meldungen zum Waldzustand zu finden

 

https://www.wald-und-holz.nrw.de/aktuelle-meldungen/2018/waelder-nach-sturm-nicht-betreten/

 

Ausserdem sollte jeder Waldkindergarten ein Waldsicherheitskonzept haben, in dem die Schritte beschrieben sind, was im Falle eines Sturmes/ Unwetters/ Schneebruch und danach zu tun ist.

 

Die Plätze sollten ohne Kinder vom Vorstand und Erzieher in Augenschein genommen werden und gegebenenfalls Gefahren beseitigt werden.

 

Es sollte sich nicht über Behördliche Anweisungen hinweg gesetzt werden, hier geht es auch um Haftungsfragen im Falle eines Unfalles.