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Geschichte des Landesverbandes

Seit der Gründung der ersten drei Waldkindergärten in Nordrhein-Westfalen (NRW) im Jahr 1996 hat sich die Idee der Waldpädagogik rasant entwickelt. Heute gibt es zahlreiche Waldkindergärten, Naturkindergärten, Waldspielgruppen und Wandergruppen in NRW, die sich für die Betreuung und Erziehung von Kindern in der Natur einsetzen.

 

Bei der Gründung und Finanzierung dieser Einrichtungen gab und gibt es oft Schwierigkeiten, die mit den beteiligten Behörden und anderen Herausforderungen zusammenhängen. Aus diesem Grund entstand die Idee eines Landesverbands für Wald- und Naturkindergärten in NRW.

 

Ziel des Landesverbands ist es, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen zu fördern, gegenseitige Unterstützung zu bieten und ein gemeinsames Sprachrohr für die Interessen der Waldkindergärten zu sein.

 

Der Landesverband NRW wurde am 29. September 2001 in Düsseldorf gegründet und hat mittlerweile rund 70 Mitglieder, darunter kleine und große Träger sowie mehrgruppige Einrichtungen. Engagierte ehrenamtliche Vorstände haben den Verband über viele Jahre hinweg geführt und ausgebaut.

 

Seit 2016 gibt es eine hauptamtliche Geschäftsstelle, die die Arbeit des Landesverbands an zwei Tagen in der Woche unterstützt und dazu beigetragen hat, die Arbeit und Angebote des Verbands zu verstetigen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen durch die Covid-19 Pandemie und die fortschreitende Digitalisierung wurden die Angebote des Verbands erweitert. Jahreshauptversammlungen, Beratungen, Diskussionen und Regionaltreffen finden nun auch online statt, um den Bedürfnissen der Mitglieder gerecht zu werden. In Zukunft sollen sich Präsenz- und Online-Treffen abwechseln.

 

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Institutionen geben, mit denen der Landesverband der Wald- und Naturkindergärten NRW e.V. zusammenarbeitet und die für die Neugründung und den laufenden Betrieb von Wald- und Naturkindergärten relevant sind:

  • Landesjugendamt (LVR/LWL): Stellt die Betriebserlaubnis aus und unterstützt bei der Planung und Betriebsführung von Kindergärten in NRW

  • Jugendamt vor Ort: Ansprechpartner für rechtliche Fragen, Konzepte, Anzahl der Kinder, KiBiz-Anträge, Kinderschutz, frühe Hilfen etc.

  • Fachberatung: Inhaltlich kompetente Partner bei Wohlfahrtsverbänden, die bei Fragen zu gesetzlichen Umsetzungen und pädagogischem Fachwissen zur Verfügung stehen

  • Regionalgruppen des Landesverbandes: Treffen von Pädagogen*innen der Mitgliedskindergärten, die sich regional vernetzt haben

  • Versicherungen: Unterstützung in Schadensfällen durch Versicherungspartner und durch die Geschäftsstelle für Mitglieder

  • Unfallkasse NRW: Versichert Angestellte und Kinder im Kindergartenalltag bei Arbeits- und Wegeunfällen etc.

  • Forst- oder Umweltamt und Waldbesitzer: Partner für die Nutzung des Waldes, Nutzungsverträge, Waldsicherheit, Pachtverträge

  • Förster: Ansprechpartner vor Ort für alle Belange, die den Wald betreffen

  • Jagdpächter: Jäger, der den Wald jagdrechtlich nutzt und Auskunft über Schonungen und Schwarzwild geben kann

  • Feuerwehr/Notarzt: Besprechen der Zufahrtswege zum Kindergarten und in den Wald, Austausch von GPS-Daten, Vereinbarung von Treffpunkten im Wald