Professor Stichmann (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V), Vorstand der Natur- und Umweltakademie in Wuppertal, widmetet sich anlässlich der ersten „Waldwoche“ in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2003 den Spuren, die Waldkindergärten im Wald hinterlassen können, und warb für eine Zusammenarbeit der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt mit den Waldkindergärten, um das Wissen über sensible Bereiche im Wald zu fördern.
Naturschutzgebiete sind für Waldkindergärten tabu, jedoch Landschaftsschutzgebiete im Sinne einer Vorbildlandschaft durchaus geeignet. Optimal seien stadtnahe Flächen und ein strukturreicher Wald (gemischter Wald, Eichenwälder). Feldgehölze als Rückzugsraum für Tiere sind ungeeignet und sollten gemieden werden.
Wichtig ist, einen Konsens mit den Grundstückseigentümern herbeizuführen, was bei Staatsforsten oder kommunalen Waldbesitzern leichter gelingt, als mit Privatbesitzern, die häufig eine Wertminderung ihres Waldes als Jagdrevier oder eine Minderung des Pachtwertes befürchten. Die Forstbehörden müssen um Zustimmung gebeten werden, ebenso ist mit den Jagdpächtern ein Konsens anzustreben.
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